Abmahnung
Zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers bedienen sich Arbeitgeber oftmals des Mittels der Abmahnung. Dem Arbeitnehmer werden mit einer Abmahnung Konsequenzen im Falle wiederholten arbeitsvertragswidrigen Verhaltens angedroht.
So einfach dies klingt, so vielfältig sind die Rechtsfehler bei der Ausformulierung von Abmahnungen. Arbeitgebern kann daher nur empfohlen werden, schon bei der Ausformulierung von Abmahnungen sowie erst recht vor dem Ausspruch von Kündigungen den Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht einzuholen - nicht erst dann, wenn der Arbeitnehmer gegen eine auf der Abmahnung aufbauenden Kündigung Klage erhoben hat. Für eine Nachbesserung von Abmahnung und Kündigung ist es dann zu spät.
Umgekehrt ist dem Arbeitnehmer zu raten, nicht gleich nach Erhalt einer Abmahnung das Arbeitsgericht anzurufen. Es kann aus taktischen Gründen durchaus sinnvoll sein, dem Arbeitgeber die Fehler seiner Abmahnung nicht zu früh vor Augen zu führen. Anderenfalls läuft der Arbeitnehmer Gefahr, dass der Arbeitgeber eine erneute - dann rechtsfehlerfreie - Abmahnung ausspricht.
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